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Allgemeine Geschäftsbedingungen

LC Technik Verwaltungs GmbH

 

1. Geltungsbereich

Alle Angaben richten sich ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. Verkaufsbedingungen

2.1.  Wir liefern ausschließlich aus oder über unser Fachgeschäft. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend (Preise, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten). Beim Kauf der angebotenen Ware bzw. Erteilung eines Reparaturauftrags erkennt der Kunde unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

3. Erfüllungsort

3.1. Erfüllungsort ist das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.

4. Preise und Zahlungen

4.1.  Unsere Preise verstehen sich ab unserem Fachgeschäft. In der Regel gelten die am Liefertag gültigen Preise mit denen die Waren ausgezeichnet sind. Wenn nicht anders vermerkt, ist in den Preisen die gültige Mehrwertsteuer enthalten. Die Zahlung hat vor Übergabe der Ware an den Kunden vollständig zu erfolgen. Dies gilt auch für Reparaturen. Als Zahlungsmittel akzeptieren wir neben Barzahlung auch Zahlungen mit ec-Karte in Verbindung mit Pin-Code sowie Kreditkarten von Eurocard und MasterCard ohne Begrenzung. Weitere Zahlungsmöglichkeiten bestehen per Vorkasse in Form von Überweisungen auf unser Geschäftskonto oder per Paypal oder per Zahlung per Nachnahme. Euro- und Verrechnungsschecks werden nicht akzeptiert.

5. Preisänderungsvorbehalt

5.1. Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen Lieferung mehr als 4 Monate, so ist der Händler berechtigt, aufgrund von Veränderungen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind, und die dem Händler bei Vertragsschluss noch nicht bekannt waren, den vereinbarten Preis im selben Verhältnis zu verändern, in dem sich der tatsächliche Einkaufspreis des Händlers gegenüber dem Preis erhöht, den der Händler im Zeitpunkt des Vertragsschlusses hätte aufwenden müssen.

5.2.  Übersteigt die Preiserhöhung den Anstieg des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Verbraucherpreisindex für Deutschland im selben Zeitraum, so steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt wird.

6. Versand und Verpackung

6.1.  Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers ab unserem Fachgeschäft bzw. Werkstatt. Transportweg und Transportmittel bestimmen wir nach unserem Ermessen. Zum Abschluss einer Transportversicherung auf Kosten des Bestellers sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet. Für verzögerte Lieferungen, verursacht durch den Frachtführer, sind wir nicht haftbar.

6.2.  Eventuell auftretende Transportschäden müssen grundsätzlich sofort bei Übernahme der Waren - bei Verlust in angemessener Frist - in schriftlicher Form beim Frachtführer angezeigt werden. Eventuell notwendige werdende Spezialverpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Der Versand erfolgt an eine Abladestelle.

7. Gewährleistung

7.1 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Der Händler ist für Garantiezusagen von Geräteherstellern nicht einstandspflichtig.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1.  Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.

8.2.  Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der Händler unverzüglich zu unterrichten.8.3.  Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung o.ä. an den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen Ansprüche wieder auf den Kunden über.

8.4.  Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, all erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen zu lassen, sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.

9. Schadenersatz und Haftung des Händlers

9.1.  Tritt der Händler vom Vertrag zurück, weil der Kunde trotz Setzung einer Frist von mindestens 7 Werktagen die Ware nicht abgenommen hat, schuldet der Kunde 20% des Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer) als pauschalierten Schadenersatz, ohne dass es eines besonderen Nachweises bedarf.

Dem Kunden steht jedoch das Recht zu nachzuweisen, dass dem Händler gar kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

9.2.  Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein niedrigerer bzw. ein höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.

9.3.  Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für solche Schäden, die aus der Verletzung von Rechten resultieren, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

10. Reparaturen

10.1.  Bei Auftragserteilung erkennt der Kunde die im Reparaturauftrag genannten Pauschalen zur Freigabe der Reparatur an. Ergibt die Überprüfung, dass die Reparaturkosten deutlich über der Pauschale liegen, so erhält der Kunde einen kostenpflichtigen Voranschlag. Sämtliche Reparaturen werden nach Zeitaufwand und verwendetem Material berechnet. Die Kosten pro Arbeitseinheit sind in den Annahmeräumen ausgehängt. Materialkosten richten sich nach den gültigen Preislisten der Lieferanten. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Händlers über.

10.2.  Die Gewährleistungsfrist bei Reparaturen beträgt ein Jahr.

10.3.  Reparierte Geräte werden regelmäßig nur gegen sofortige Bezahlung unter Vorlage des Abholscheins ausgehändigt. Wir sind nicht verpflichtet, die Berechtigung des Abholers und den rechtmäßigen Besitz an dem Abholschein zu überprüfen. Sollte der Besteller die Begleichung der Rechnung ablehnen, machen wir hiermit das Werkunternehmerpfandrecht nach §647 BGB geltend.

10.6.  Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Vor-Ort-Reparatur-/Wartungs-/oder Servicetermin nicht eingehalten, so ist der Händler berechtigt, die ihm dadurch entstandenen Kosten und Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.

11. Aufbewahrungsfrist

11.1.  Der Auftraggeber verpflichtet sich, das zur Reparatur abgegebene Gerät spätestens 2 Monate nach Meldung der Fertigstellung abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Frist, so wird der Kunde noch einmal unter Setzen einer Nachfrist von 2 Wochen zur Abholung aufgefordert. Verstreicht auch diese Frist ungenutzt so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Gerät freihändig zu einem marktüblichen Preis zu veräußern und aus dem Verkaufserlös die Reparaturkosten und die Kosten der Veräußerung abzudecken. Ein Differenzbetrag wird dem Kunden gutgeschrieben oder belastet.

12. Schlussbestimmungen

12.1.  Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so bedürfen Abweichungen oder Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der Vertragsverhandlungen oder bis zum Vertragsschluss getroffen werden oder getroffen worden sein sollen, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nach Vertragsschluss getroffenen Individualvereinbarungen werden hiervon nicht berührt.

12.2.  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.

12.3.  Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.

12.4.  Der Händler ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren  vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Stand: August 2022